Allgemein

Gesetzeslage

Optische Strahlenverordnung OStrV (26.07.2010) und Technische Regeln TROS

Die RICHTLINIE 2006/25/EG „Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung wurden am 26.07.2010 national als OStrV (GV 18) umgesetzt. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften OstrV wird durch die Anwendung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), und zuletzt durch Artikel 5 Absatz 6 der Verordnung vom 18. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3584) geändert sowie der Durchführungsanweisung der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eingehalten.

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