Laserschutzbeauftragter

Laserschutzbeauftragter (LSB) werden

Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Laseranwendungen in der Kosmetik setzen zunehmend Kosmetik- und Taatoo- studios auf Lasergeräte für Haarentfernung, Hautbehandlung oder Tattooentfernung ein.
Der Gesetzgeber fordert Laut § 5 OstrV die fachliche Qualifikation zum Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4.
Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten

Die von uns angeboten Seninare und Kurse  vermitteln diese fachliche Qualifikation. Diese sind nicht zu verwechseln mit dem allgemeinen Kursus zum Umgang von Laseranwendungen, sondern vermitteln die weniger umfangreichen aber erforderlichen Inhalte aus der ehemals berufsgenossenschaftlichen Vorschrift B2 (BGV B2), jetzt DGUV V11 sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen aus der OstrV für die Anwendung in der Kosmetik. Zusätzlich werden die medizinischen Kenntnisse bezüglich der emittierten Wellen und unterschiedliche biologische Wirkungen auf die menschliche Haut vermittelt. Der erfolgreiche Abschluß durch schriftliche Prüfung berechtigt die Absolventen zur Wahrnehmung der Funktion als LSB gemäß OStrV von Laser-Einrichtungen in dem Anwendungsfeld Kosmetik und bescheinigt den Erwerb der besonderen Kentnisse für diese Anwendung.

Ein anwendungsbezogene Kursus dauert ca. 6 Stunden und beinhaltet folgende Lerneinheiten

  • Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Lasersicherheit und -schutz (inkl. indirekte Gefährdungen)
  • Praxis Lasersicherheit: Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb

Termine und Anmeldungen